BislichBad wird nicht im Sommer 2016 geschlossen
Gemeinsam für Schwimmzeiten in Wesel
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wesel / CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wesel
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
wir beantragen für die nächste Ratssitzung, das Thema Schließung des BislichBades auf die Tagesordnung zu setzen.
Die fortgeschrittene Debatte über die mögliche Schließung des BislichBades sowie der Antrag von DLRG, Bürgerverein Bislich und 1. Weseler Schwimmverein zum Bürgerbegehren veranlasst uns dazu, folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Die Ziele des Bürgerbegehrens werden angenommen. Der Rat nimmt den in den vorgelegten Unterschriftslisten des Bürgerbegehrens dokumentierten Wunsch zum Weiterbetrieb des BislichBades zur Kenntnis und erklärt es trotz rechtlich widersprüchlichen Aussagen für zulässig.
Der mit Beschluss des Rates vom 05.05.2015 festgelegte Schließungstermin zum Sommer dieses Jahres wird aufgehoben.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Städtische Bäder Wesel GmbH, DLRG, 1. WSV und dem Bürgerverein Bislich umgehend eine bessere Auslastung des BislichBades herbeizuführen. Die Vereine sollen die Möglichkeit erhalten, zusätzliche Schwimmzeiten zu buchen. Mit den zusätzlichen Mieteinnahmen soll das Defizit des Bades alsbald und dauerhaft gesenkt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Städtischen Bäder Wesel GmbH, DLRG, 1. WSV und Bürgerverein Bislich eine alternative Trägerlösung für das BislichBad zu erarbeiten, einen geeigneten Termin für die Übergabe des Bades zu vereinbaren und anschließend dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Seit dem im Mai 2015 gefassten Haushaltsbegleitbeschluss zur Abwendung der drohenden Haushaltssicherung wurde der Wunsch der Bevölkerung und der Vereine deutlich, das Bad in Bislich zu erhalten. Inzwischen haben die Stadtverwaltung, die Städtischen Bäder Wesel GmbH und die Vereine auf Antrag von CDU und SPD einen Gesprächsprozess eingeleitet, der eine kurzfristige Absenkung des Defizites und eine mittelfristige Erarbeitung einer alternativen Trägerlösung zum Ziel hat. Im Interesse einer zukunftsfesten Lösung soll durch die oben genannten Beschlüsse die hierfür erforderliche Zeitschiene geschaffen werden.