NRZ Bericht vom 25.09.2010
Gericht : Verbot überrascht Angler
Wesel, 24.09.2010, Michael Turek
Wesel. Mehrere Angler haben sich vor dem Amtsgericht verantworten müssen, weil ihnen Fischwilderei vorgeworfen wurde.
Zunächst war es wie immer. Wilhelm G. (Name geändert) packte seine Angelsachen, setzte sich ins Auto und legte die gut 200 Kilometer von seinem Heimatort bei Paderborn an den Niederrhein zurück. In einem Geschäft in Hamminkeln besorgte sich der 37-Jährige noch einen Erlaubnisschein, und ab ging es an den Rhein bei Bislich.
Doch im Mai diesen Jahres standen plötzlich Beamte der Wasserschutzpolizei vor ihm. Weil in diesem Abschnitt das Angeln verboten war, flatterte ihm etwas später ein Strafbefehl wegen Fischwilderei ins Haus. 600 Euro sollte er zahlen. Damit war er nicht einverstanden und musste erneut nach Wesel fahren, um sich vor dem Amtsrichter zu verantworten.
Es gibt keine Hinweisschilder
Dort erfuhr er, dass er nicht der einzige Angler sei, der einen Strafzettel erhalten hat. Drei weitere Hobby-Angler mussten sich am selben Tag vor Gericht verantworten. Schon vorher gab es ähnliche Verhandlungen, und auch in den nächsten Wochen müssen Angler auf der Anklagebank Platz nehmen.
Für Wilhelm G. völlig überraschend: „Ich bin schon häufiger dort gewesen, seit zehn Jahren angle ich dort. Es gibt auch keine Schilder, die auf das Angelverbot hinweisen“, sagte er vor Gericht. Auch im Geschäft, in dem er den Er-laubnisschein erworben hatte, sei er nicht auf die Änderung hingewiesen worden.
Nachdem er erwischt worden war, habe er im Internet recherchiert und herausgefunden, dass das Verbot seit März 2010 gelte. „Hätte ich gewusst, dass man dort nicht angeln durfte, wäre ich nicht dorthin gefahren“, erklärte er. Und fragte: „Warum stellen sie keine Schilder auf?“ Weil sich Angler über örtliche Einschränkungen informieren müssen, antwortete ihm der Richter.
Weil kein Vorsatz vorlag, der 37-Jährige bisher nicht aufgefallen war, ist das Verfahren eingestellt worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Seine eigenen Ausgaben für die Fahrt zur Verhandlung und Anwaltskosten zahlt der Angler selbst.
Mehrfach standen in den vergangenen Wochen Angler vor dem Richter. Sie alle wurden am Rhein bei Bislich erwischt - in einem Abschnitt, in dem seit März ein Angelverbot gilt. Grundlage ist ein Vertrag, den der Kreis mit der Rheinfischereigenossenschaft geschlossen hat. Darin heißt es: Rechtsrheinisch ist zwischen den Strom-Kilometern 820,4 bis 820,7 sowie 823,5 bis 827,0 das Angeln ganzjährig verboten.
Die Flächen am Rheinufer haben für die Überwinterung arktischer und nordischer Gänse und Enten eine besondere Bedeutung. Und: „Diese Wintergäste benötigen möglichst störungsfreie Äsungs- und Schlafplätze.“